Elektronische Rechnungen und Signatur

DruckversionSend by emailPDF-Version
Noch keine Bewertungen vorhanden
Immer mehr Unternehmen verschicken heutzutage ihre Rechnungen online, per Computerfax oder via E-Mail, statt sie in Papierform auszudrucken und in einem Briefumschlag zu versenden.

 Immer mehr Unternehmen verschicken heutzutage ihre Rechnungen online, per Computerfax oder via E-Mail, statt sie in Papierform auszudrucken und in einem Briefumschlag zu versenden. Dies ist rechtlich zulässig und spart viele Kosten und Zeit. Zudem leistet man einen Beitrag zum Umweltschutz. Will man jedoch die elektronische Rechnung beim Vorsteuerabzug geltend machen, sollte die Rechnung signiert sein. Denn das Umsatzsteuergesetz fordert, dass beim elektronischen Rechnungsversand die Integrität und die Authentizität der elektronischen Rechnung gewährleistet sind. Zwar wird hierfür zukünftig, d.h. nach dem voraussichtlich am 01. Juli 2001 erfolgenden Inkrafttreten des Steuervereinfachungsgesetzes nicht mehr notwendig eine Rechnung signiert erforderlich sein, da der Unternehmer nach dem neuen § 14 Absatz 1 UStG selbst festlegt, in welcher Weise in seinem Unternehmen der Nachweis der Echtheit der Herkunft einer Rechnung, die Unversehrtheit ihres Inhalts und die Lesbarkeit der Rechnung erfolgen soll. Dieser Nachweis kann auch durch jegliche interne Kontrollverfahren erreicht werden, die einen verlässlichen Prüfpfad zwischen Rechnung und Leistungen schaffen können. Doch wird der Nachweis auch in Zukunft am besten und sichersten durch eine  Rechnung signiert zu erbringen sein, zumal noch weitgehend Unklarheit herrscht, was unter den innerbetrieblichen Verfahren zu verstehen ist und wie diese im Konkreten ablaufen.
Wer sich dafür entscheidet, in Zukunft auf den elektronischen Rechnungsversand umzusteigen, sollte daher bei der Rechnung signiert bleiben. Denn auch in Zukunft wird sich die Rechnung signiert als fälschungssicherstes Instrument des Nachweises der Echtheit und der Herkunft elektronischer Rechnungen erweisen. Zahlreiche Unternehmen bieten im Internet potentiellen Kunden umfassende Möglichkeiten der Information und Beratung, die man als Entscheidungshilfe heranziehen kann. So wird hier ausführlich und verständlich über die Rechnung signiert, deren rechtliche Bedeutung und Funktionsweise informiert, ebenso wie über die Signaturleser, die für den Empfänger einer Rechnung signiert erforderlich sind. Für die Signaturleser sind teilweise sogar Testdokumente vorhanden, die man downloaden kann, um sich von dessen Funktionsweise zu überzeugen.  

Share this